§ 1 Lieferbedingungen
Liefer‑ und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt ‑ hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten ‑ haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen beziehungsweise Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 2 Versand und Gefahrübergang
Nur wenn der Käufer Unternehmer ist, gilt:
Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder das Lager unseres Subunternehmers verlassen hat. Ist die Abholung der Ware durch den Vertragspartner vereinbart, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dieses gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
§ 3 Zurückbehaltung und Aufrechnung
Nur wenn der Käufer Unternehmer ist, gilt:
Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware unser Eigentum.
§ 5 Gewährleistung
Nur wenn der Käufer Unternehmer ist, gilt:
Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben oder eine Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
Sichtbare Mängel und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Anlieferung, spätestens innerhalb von sieben Tagen schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge können wir wahlweise innerhalb einer angemessenen Lieferfrist mängelfreie Ware ersatzweise liefern oder die bestehenden Mängel nachbessern. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit dieses für den Vertragspartner noch zumutbar ist.
An der mangelhaften Ware dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Sie ist wahlweise unverzüglich zur Abholung bereit zu halten oder muß auf unser ausdrückliches Verlangen auf unsere Kosten auf den vom uns bestimmten Versandweg an uns geschickt werden. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Vertragspartner an unserem Produkt Arbeiten oder Reparaturen vornimmt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original‑Spezifikationen entsprechen. Für Schäden, die durch Benutzung, Reinigung oder Verarbeitung der Produkte entstehen, sind wir nicht verantwortlich.
Für die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners gegen uns wird ein Abtretungsverbot vereinbart.
§ 6 Haftung
Sofern wir dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist unsere Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt haben oder eine Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
§ 7 Erfüllungsort
Nur wenn der Käufer Unternehmer ist, gilt:
Der Erfüllungsort ist Coesfeld.
§ 8 Gerichtsstand
Nur wenn der Käufer Unternehmer ist, gilt:
Gerichtsstand ist Coesfeld. Wahlweise sind nur wir berechtigt, den Vertragspartner an seinem Geschäftssitz oder den übrigen
gesetzlichen Gerichtsständen zu verklagen.
§ 9 Rechtswahl
Nur wenn der Käufer Unternehmer ist, gilt:
Die Parteien sind sich darüber einig, daß ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommen soll. Allerdings wird das vereinheitlichte UN‑Kaufrecht ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Entsorgung und Wiederverwertung
Nur wenn der Käufer Unternehmer ist, gilt:
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet den Hersteller, soweit Altgeräte anderer Nutzer als private Haushalte betroffen sind, eine Möglichkeit zur Rückgabe der gelieferten Geräte zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 4 dieses Gesetzes sind anderweitige Vereinbarungen möglich. Es wird daher vereinbart, dass die in § 19 Abs. 1 Satz 1 des Elektro‑ und Elektronikgerätegesetzes genannten Pflichten vom Käufer zu erfüllen sind.
§ 11 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird ersetzt durch diejenige Regelung, die nach dem zum Ausdruck gekommenen gemeinsamen Vertragswillen der unwirksamen Vertragsklausel in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.